Orthopädische Zurichtungen
Bei Erstversorgung bis zu drei Paar pro Kalenderjahr
Bei Folgeversorgung bis zu zwei Paar je Kalenderjahr beziehungsweise
Ein Paar je Kalenderhalbjahr (AOK / Barmer / IKK / KKH / Techniker / LKK / Knappschaft)
Einlagen
bei erstmaliger Versorgung und einem Wechselpaar
1 bei weiteren Versorgungen
(frühestens 12 Monate nach der
erstmaligen Versorgung) bis zu zwei Paar pro Zeitjahr 2